„Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“.
Soviel dürfte schonmal feststehen, auch wenn Konkretes abzuwarten und Kampf-gegen-den-Terror-Predigern weiterhin ein gewisser Raum für ihre Visionen bleibt.
Mehr dazu bei heise.de oder direkt in der Entscheidung des BVerfG.